Deregulierung, aber richtig

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Emblem etc. - IFAD, IBRD, IFC, IDA

· K · BGBl. Nr. 474/1981 · in Kraft seit 1981-10-29

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung stellt Embleme und Abkuerzungen internationaler Finanzinstitutionen unter markenrechtlichen Schutz. Das ist eine eng begrenzte, voelkerrechtlich veranlasste Schutzbestimmung und keine nennenswerte Freiheitsbeschraenkung.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß folgende Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Embleme von internationalen Organisationen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind: Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980, BGBl. Nr. 412, betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung nicht berührt. Durch diese Kundmachung verliert § 1 Z 7, Z 11 und Z 12 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 17. Mai 1962, BGBl. Nr. 147, womit Zeichen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen werden, die Gültigkeit.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz