Flagge, Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Weltorganisation Tourismus
· K · BGBl. Nr. 458/1981 · in Kraft seit 1981-10-17
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Emblem, Flagge und Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus (heute UNWTO) vor Markenregistrierung. Sie setzt Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft um. Die Organisation ist aktiv und Österreich ist zur Schutzgewährung verpflichtet.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte Emblem, die Flagge, die Bezeichnungen der Weltorganisation für Tourismus in vier Sprachen und deren Abkürzungen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz