Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 250/1980 · in Kraft seit 1980-07-01

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung ermöglicht die Zuständigkeitsverlagerung zwischen Staaten. Legitime justizielle Kooperation ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 51 §§ im Datensatz