Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 249/1980 · in Kraft seit 2017-02-14

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen regelt die zwischenstaatliche Anerkennung von Verurteilungen. Ein legitimer Kern der Strafrechtszusammenarbeit.

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