Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 249/1980 · in Kraft seit 2017-02-14
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen regelt die zwischenstaatliche Anerkennung von Verurteilungen. Ein legitimer Kern der Strafrechtszusammenarbeit.
Kategorien
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