Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder entlassener Personen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 248/1980 · in Kraft seit 2015-12-08
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt Verurteilter oder Entlassener ermöglicht grenzüberschreitende Bewährungshilfe. Das ist legitime justizielle Zusammenarbeit.
Kategorien
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