Deregulierung, aber richtig

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Auslieferung (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 146/1980 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zwischen EU-Mitgliedstaaten weitgehend durch den Europaeischen Haftbefehl (RB 2002/584/JI) ersetzt; das Abkommen wirkt subsidiaer.

Begründung

Auslieferungsvertrag mit Polen; Auslieferung zaehlt zum legitimen Kern und ist durch den Europaeischen Haftbefehl weitgehend ueberlagert, bleibt aber als voelkerrechtliche Grundlage bestehen.

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