Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 145/1980 · in Kraft seit 1980-05-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zwischen EU-Mitgliedstaaten ueberwiegend durch die Europaeische Ermittlungsanordnung (RL 2014/41/EU) ersetzt; das bilaterale Abkommen wirkt subsidiaer.

Begründung

Vertrag ueber Rechtshilfe in Strafsachen mit Polen; Rechtshilfe zaehlt zum legitimen Kern der Staatentaetigkeit und ergaenzt die EU-Instrumente.

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