Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Zusatzprotokoll)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 179/1980 · in Kraft seit 1980-05-26
29/03 Zivilprozess · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht erleichtert die gerichtliche Ermittlung fremden Rechts. Reine justizielle Verfahrenserleichterung ohne Freiheitsbezug.
Kategorien
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