Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Zusatzprotokoll)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 179/1980 · in Kraft seit 1980-05-26

29/03 Zivilprozess · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht erleichtert die gerichtliche Ermittlung fremden Rechts. Reine justizielle Verfahrenserleichterung ohne Freiheitsbezug.

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