Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 313/1980 · in Kraft seit 2022-07-27
29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung unehelicher Kinder harmonisiert Mindeststandards zum Schutz dieser Kinder. Es dient einem legitimen zivilrechtlichen Zweck ohne Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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