Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Europäische Atomgemeinschaft
· K · BGBl. Nr. 347/1980 · in Kraft seit 1980-08-01
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Bezeichnungen und das Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 gilt EU-Recht unmittelbar, das den Schutz von EU-Institutionssymbolen regelt. Die österreichische Kundmachung von 1980 ist damit durch EU-Recht verdrängt worden und entbehrlich.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Atomgemeinschaft in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, BGBl. Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz