Deregulierung, aber richtig

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Abkürzung - ESARIPO

· K · BGBl. Nr. 210/1980 · in Kraft seit 1980-05-23

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1980 betrifft die Abkürzung 'ESARIPO' der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrikas. Diese Organisation wurde 1985 in ARIPO (African Regional Intellectual Property Organization) umbenannt; die Abkürzung ESARIPO existiert nicht mehr. Die Kundmachung ist daher gegenstandslos und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Wort „ESARIPO“ als Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz