Bezeichnung, Abkürzung - EGKS
· K · BGBl. Nr. 157/1980 · in Kraft seit 1980-04-23
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützte Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus und die Organisation wurde aufgelöst. Bezeichnungen einer nicht mehr existierenden Organisation müssen nicht länger vor Markenregistrierung geschützt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in sieben Sprachen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 3 §§ im Datensatz