Deregulierung, aber richtig

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Emblem - Kommission der EG

· K · BGBl. Nr. 156/1980 · in Kraft seit 1980-04-23

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützte das 1980er Emblem der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommission heißt heute Europäische Kommission, ihr Emblem hat sich verändert, und seit Österreichs EU-Beitritt 1995 regelt EU-Recht den Schutz von EU-Institutionssymbolen unmittelbar. Die Kundmachung ist durch neueres Recht überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem in drei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz