Emblem - Kommission der EG
· K · BGBl. Nr. 156/1980 · in Kraft seit 1980-04-23
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützte das 1980er Emblem der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommission heißt heute Europäische Kommission, ihr Emblem hat sich verändert, und seit Österreichs EU-Beitritt 1995 regelt EU-Recht den Schutz von EU-Institutionssymbolen unmittelbar. Die Kundmachung ist durch neueres Recht überholt.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das in der Anlage angeführte von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften angenommene Emblem in drei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz