Bezeichnung, Abkürzung - EWG
· K · BGBl. Nr. 155/1980 · in Kraft seit 1980-04-23
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Bezeichnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die EWG existiert unter diesem Namen nicht mehr – sie wurde über den Maastrichter Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft und schließlich zur EU. Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 regelt EU-Recht den Schutz von EU-Institutionssymbolen unmittelbar; die nationale Kundmachung von 1980 ist überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in sieben Sprachen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz