Hoheitszeichen - USA
· K · BGBl. Nr. 422/1979 · in Kraft seit 1979-10-26
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung setzt Österreichs Verpflichtung aus Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) um und schützt das staatliche Hoheitszeichen der NASA vor markenrechtlicher Registrierung in Österreich. Die NASA ist weiterhin aktiv und die PVÜ verpflichtet Österreich zur Verweigerung der Markenregistrierung für Hoheitszeichen anderer Vertragsstaaten; die Kundmachung ist die notwendige verfahrensrechtliche Umsetzung dieser Pflicht. Der Eingriff in die Marktfreiheit ist minimal und völkerrechtlich zwingend begründet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika (Emblem „National Aeronautics and Space Administration“ in zwei Ausführungsformen) Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz