Deregulierung, aber richtig

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Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 611/1978 · in Kraft seit 1979-01-01

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen von 1931 wurde durch diesen Notenwechsel 1977 auf das Commonwealth der Bahamas ausgedehnt, das nach seiner Unabhängigkeit die Rechtsnachfolge anerkannt hat. Da die Bahamas weder EU-Mitglied noch EWR-Staat ist, besteht kein übergeordnetes europäisches Rechtsinstrument für die Rechtshilfe in Zivilsachen im Verhältnis zu diesem Staat. Das Abkommen ermöglicht österreichischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit den Bahamas eine verlässliche Rechtsgrundlage und ist nicht durch EU-Recht oder ein moderneres multilaterales Instrument ersetzt worden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Notenwechsels wird genehmigt. Die Ermächtigung zur Durchführung der im Notenwechsel vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 45/1932 und 112/1932

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN NASSAU, Bahamas 8. August 1977 Exzellenz, Ich beehre mich, Ihre Aufmerksamkeit auf die an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete Notifikation vom 10. Juli 1973 zu lenken, womit die Regierung des Commonwealth der Bahamas anerkannt hat, daß grundsätzlich die Rechte und Pflichten aus Verträgen, die für die ehemalige Kolonie der Bahamas, für die das Vereinigte Königreich verantwortlich gewesen ist, bestanden haben, zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit gemäß Völkergewohnheitsrecht auf das Commonwealth der Bahamas übergegangen sind. Da anzunehmen ist, daß auf Grund des Völkergewohnheitsrechtes bestimmte Verträge zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit außer Kraft getreten sein könnten, schien es notwendig, jeden Vertrag einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Regierung des Commonwealth der Bahamas hat geprüft: Das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen, unterzeichnet in London am 31. März 1931, den Notenwechsel, durch den das Abkommen für wiederanwendbar erklärt worden ist, unterzeichnet in Wien, am 28. Juni 1951. Ich beehre mich, die Regierung Eurer Exzellenz vom Wunsch der Regierung des Commonwealth der Bahamas zu

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz