Gewerblicher Rechtsschutz - Registrierung von Marken (China)
· Vertrag – China · BGBl. Nr. 342/1977 · in Kraft seit 1977-06-03
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen von 1977 regelt die gegenseitige Markenregistrierung zwischen Österreich und China. Dieser Grundsatz ist heute durch das TRIPS-Abkommen (WTO, 1994) und das Madrider System der WIPO für internationale Markenregistrierungen abgedeckt, denen beide Staaten angehören. Das bilaterale Abkommen hat keine eigenständige operative Bedeutung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gewerblicher Rechtsschutz - Registrierung von Marken (China) BGBl. Nr. 342/1977 03.06.1977 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten StF: BGBl. Nr. 342/1977 Das vorstehende in Form eines Notenwechsels geschlossene Abkommen tritt gemäß seinem vorletzten Absatz am 3. Juni 1977 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China Exzellenz, Ich beehre mich auszuführen, daß die zuständigen Stellen beider Staaten in der Absicht, die Freundschaft zwischen China und Österreich zu vertiefen und die Entwicklung des Handels zwischen den beiden Staaten zu fördern, Gespräche über die Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den beiden Staaten geführt haben. Im Namen der Regierung der Volksrepublik China bestätige ich hiermit, daß die nachstehende Vereinbarung über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten erreicht worden ist: „Beide Regierungen stimmen überein, daß auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Nutzens juristische Personen, Gesellschaften oder Einzelpersonen eines Staates, die ein Unternehmen betreiben, die Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen im anderen Staat in Übereinstimmung mit dessen Gesetzgebung beantragen und das Recht zur ausschließlichen Benutzung der registrierten Marken für Waren und Dienstleistungen erwerben können. Falls die Gesetzgebung eines Staate
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz