Deregulierung, aber richtig

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Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 444/1977 · in Kraft seit 1977-08-31

29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilt lediglich mit, dass Japan im Jahr 1977 das Haager Unterhaltsstatutübereinkommen von 1956 ratifiziert hat. Das zugrunde liegende Übereinkommen von 1956 wurde durch neuere Haager Übereinkommen (1973, 2007) weitgehend ersetzt. Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr und dient nur noch als historischer Eintrag.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl. Nr. 444/1977 31.08.1977 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 12. August 1977 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24. Oktober 1956 durch Japan StF: BGBl. Nr. 444/1977

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Japan seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 339/1974) am 22. Juli 1977 hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 8 zweiter Absatz am 19. September 1977 für Japan in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz