Deregulierung, aber richtig

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Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - ESA

· K · BGBl. Nr. 8/1977 · in Kraft seit 1977-01-12

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schuetzt Bezeichnung, Abkuerzung und Emblem der Europaeischen Weltraumagentur (ESA) vor Registrierung als oesterreichische Marke, was internationalen Verpflichtungen aus der ESA-Gruendungskonvention entspricht. Die ESA ist eine aktive internationale Organisation; der Schutz ihrer Kennzeichen vor kommerzieller Vereinnahmung ist legitim und verursacht nur minimale Freiheitsbeschraenkungen. Ein Abschaffen wuerde internationale Verpflichtungen verletzen.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - ESA BGBl. Nr. 8/1977 12.01.1977 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. November 1976 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Weltraumagentur (ESA) StF: BGBl. Nr. 8/1977

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Weltraumagentur (ESA) in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage /Dokumente/Bundesnormen/NOR12031052/image001.jpg

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