Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Frankreich)
· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 196/1976 · in Kraft seit 1975-09-22
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das bilaterale Abkommen Oesterreich-Frankreich (1974) zum Schutz geographischer Herkunftsangaben ist fuer Lebensmittel, Weine und Spirituosen durch direkt anwendbares EU-Recht weitgehend verdraengt worden, da beide Vertragsstaaten EU-Mitglieder sind. Der verbleibende Schutz gewerblicher Erzeugnisse (Art. IV lit. C) geht ueber EU-Mindeststandards hinaus und schuetzt bestimmte Erzeugergruppen protektionistisch vor Namenswettbewerb. Das Abkommen sollte formal auf die EU-rechtlich nicht abgedeckten gewerblichen Herkunftsangaben reduziert und der redundante Doppelschutz bei Lebensmitteln und Weinen eliminiert werden.
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KI-Analyse · 2026-07-15 · 20 §§ im Datensatz