Hoheitszeichen - USA
· K · BGBl. Nr. 644/1976 · in Kraft seit 1976-12-03
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung setzt die voelkerrechtliche Verpflichtung Oesterreichs aus Art. 6ter der Pariser Verbandsuebereinkunft (PVUe) um und schuetzt drei staatliche Hoheitszeichen der USA vor missbraeuchlicher Verwendung als oesterreichische Marke. Der Schutzmechanismus nach § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz 1970 verfolgt den legitimen Zweck, internationale Taueschungen im Geschaeftsverkehr zu unterbinden. Die Freiheitsbeschraenkung ist minimal und zielgenau, da ausschliesslich die Registrierung dieser spezifischen Symbole als Marke untersagt wird. Ein Abschaffen wuerde eine Verletzung der PVUe-Verpflichtungen bedeuten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Hoheitszeichen - USA BGBl. Nr. 644/1976 03.12.1976 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. November 1976 betreffend staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika StF: BGBl. Nr. 644/1976
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz