Deregulierung, aber richtig

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Strafvollzugsanpassungsgesetz

· BG · BGBl. Nr. 424/1974 · in Kraft seit 1975-01-01

25/02 Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Strafvollzugsanpassungsgesetz aus 1986/1987 regelt ausschließlich die Vollstreckung von Strafurteilen auf 'Kerker', 'Arrest' und 'Unterbringung in einem Arbeitshaus' – Strafformen, die mit der Reform des österreichischen Strafrechts 1974 (StGB BGBl. Nr. 60/1974) und dem Strafvollzugsgesetz 1969 endgültig abgeschafft wurden. Mehr als 50 Jahre nach Abschaffung dieser Strafarten kann kein Verurteilter mehr unter dem alten Regime inhaftiert sein. Das Gesetz ist ein klassischer toter Buchstabe ohne jeden aktuellen Regelungsgehalt und ist ersatzlos aufzuheben.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Vollzug der auf Kerker oder Arrest lautenden Strafurteile ↗ RIS

Artikel II Vollzug der auf Kerker oder Arrest lautenden Strafurteile

Art. 5 ↗ RIS

Artikel V Vollzug der auf Unterbringung in einem Arbeitshaus lautenden Strafurteile

Art. 6 — Inkrafttreten ↗ RIS

Artikel VI Inkrafttreten

KI-Analyse · 2026-07-30 · 5 §§ im Datensatz