Deregulierung, aber richtig

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Hoheitszeichen – Großbritannien

· K · BGBl. Nr. 309/1974 · in Kraft seit 1974-06-07

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schützt die 'Auszeichnung der Königin für die Industrie' – ein britisches Hoheitszeichen, das nach dem Tod von Königin Elizabeth II. im September 2022 in 'King's Award for Enterprise' umbenannt wurde und unter seiner ursprünglichen Bezeichnung nicht mehr existiert. Die Kundmachung ist damit ein toter Buchstabe: Sie bezieht sich auf ein spezifisches Emblem einer aufgelösten Auszeichnungsform. Zusätzlich haben der Brexit und die damit verbundene Änderung des markenrechtlichen Rahmens (kein EU-Markenschutz mehr für UK-Embleme) die Grundlage dieser Kundmachung wesentlich verändert. Die Streichung schafft Rechtssicherheit im Markenregister des Österreichischen Patentamts.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das britische Hoheitszeichen „Auszeichnung der Königin für die Industrie“, dessen zwei Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet. Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Feber 1972, BGBl. Nr. 181, betreffend staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland nicht berührt. 12.03.2018 10002290 NOR12029464 N2197410078W

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz