Deregulierung, aber richtig

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Hoheitszeichen - Israel

· K · BGBl. Nr. 554/1973 · in Kraft seit 1973-11-21

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt ein amtliches Hoheitszeichen des israelischen Tourismusministeriums vor missbräuchlicher Verwendung als Handelsmarke in Österreich. Der Schutz staatlicher Amtszeichen vor täuschender Nutzung ist ein legitimer Zweck und belastet niemanden. Die Kundmachung sollte beibehalten werden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Hoheitszeichen - Israel BGBl. Nr. 554/1973 21.11.1973 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Oktober 1973 betreffend ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus StF: BGBl. Nr. 554/1973

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein staatliches Hoheitszeichen des israelischen Ministeriums für Tourismus, dessen Darstellung im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, Anwendung findet.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz