Deregulierung, aber richtig

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Wappen, Flagge - Kuba

· K · BGBl. Nr. 377/1973 · in Kraft seit 1973-08-01

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Kubas Staatsflagge und Staatswappen sind unveränderliche Hoheitszeichen eines souveränen Staates und haben dauerhaft Gültigkeit. Die Kundmachung schützt diese Symbole vor missbräuchlicher Verwendung als Handelsmarke in Österreich, was einem legitimen Zweck — dem Schutz vor Täuschung — dient. Sie belastet niemanden und ist in das internationale System der Pariser Verbandsübereinkunft eingebettet.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Wappen, Flagge - Kuba BGBl. Nr. 377/1973 01.08.1973 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Juli 1973 betreffend die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Kuba StF: BGBl. Nr. 377/1973

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Staatsflagge und das Staatswappen der Republik Kuba, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz