Deregulierung, aber richtig

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Hoheitszeichen - Großbritannien

· K · BGBl. Nr. 81/1972 · in Kraft seit 1972-03-17

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung listet staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches, die im österreichischen Markenregister vor missbräuchlicher kommerzieller Verwendung geschützt sind. Österreich ist durch Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft völkerrechtlich verpflichtet, solche Zeichen ausländischer Staaten zu schützen. Seit dem Brexit gilt das EU-Markensystem nicht mehr für britische Staatssymbole in Österreich — die nationale Kundmachung bildet damit wieder die maßgebliche Rechtsgrundlage. Eine Abschaffung würde Österreich in Widerspruch zu seinen internationalen Verpflichtungen bringen.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Hoheitszeichen - Großbritannien BGBl. Nr. 81/1972 17.03.1972 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Feber 1972 betreffend staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland StF: BGBl. Nr. 81/1972

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, die in einer Liste im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet. Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. Feber 1967, BGBl. Nr. 106, betreffend das Königliche britische Wappen, ihre Wirksamkeit.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz