Deregulierung, aber richtig

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Amtliches Gewährzeichen - Spanien

· K · BGBl. Nr. 14/1972 · in Kraft seit 1972-01-14

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Markenrecht (EUTM-Verordnung Nr. 2017/1001) und EU-Herkunftsbezeichnungsrecht (Verordnung Nr. 1151/2012) schützen spanische Gütezeichen im EU-Binnenmarkt unmittelbar.

Begründung

Diese Kundmachung schützt ein spanisches Gewährzeichen für Exportartikel nach dem österreichischen Markenschutzgesetz 1970. Da Spanien EU-Mitglied ist, bietet das europäische Marken- und Herkunftsbezeichnungsrecht heute einen vollständigen und unmittelbaren Schutz für spanische amtliche Zeichen — eine eigene österreichische Kundmachung ist dafür nicht mehr nötig. Der Schutzgehalt dieser Kundmachung ist durch das EU-Recht vollständig verdrängt worden. Die Kundmachung sollte aufgehoben werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Amtliches Gewährzeichen - Spanien BGBl. Nr. 14/1972 14.01.1972 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember 1971 betreffend ein spanisches Gewährzeichen StF: BGBl. Nr. 14/1972

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf ein spanisches Gewährzeichen für Exportartikel Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.

KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz