Deregulierung, aber richtig

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Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 333/1970 · in Kraft seit 1970-11-27

29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1970 ist eine einmalige Mitteilung darüber, dass Belgien seine Ratifikationsurkunde zum Haager Unterhaltsübereinkommen hinterlegt hat. Das Informationsziel dieser Verlautbarung ist mit ihrer Veröffentlichung dauerhaft erfüllt worden. Sie hat keine fortlaufende operative Wirkung und kann als historisches Dokument ohne rechtliche Funktion ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl. Nr. 333/1970 27.11.1970 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. November 1970 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Belgien und eine Erklärung Italiens zu diesem Übereinkommen StF: BGBl. Nr. 333/1970

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Belgien am 26. August 1970 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 369/1969) hinterlegt. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 24. Oktober 1970 für Belgien in Kraft getreten. Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Belgien folgende Erklärung abgegeben: In Anwendung des Artikels 2 des Übereinkommens wird belgisches Recht auch dann für anwendbar erklärt, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und das Unterhaltsbegehren vor ein belgisches Gericht gebracht wird, das Kind und die Person, von der die Unterhaltsleistungen verlangt werden, die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und letztere Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hat. Italien hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde (kundgemacht BGBl. Nr. 293/1961) folgende Erklärung abgegeben: Die Italienische Regierung erklärt unter Berufung auf die in Artikel 2 vorgesehene Möglichkeit, daß es italienisches Recht in den nach dem erwähnten

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz