Zeichen - Weltorganisation für geistiges Eigentum
· K · BGBl. Nr. 304/1970 · in Kraft seit 1970-10-14
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1970 wurde auf Grundlage des Markenschutzgesetzes 1953 erlassen, das inzwischen durch das Markenschutzgesetz 1970 abgelöst worden ist. Der Schutz des WIPO-Zeichens ist zudem durch das WIPO-Übereinkommen selbst und das geltende Markenschutzrecht gewährleistet. Die Kundmachung hat keine eigenständige operative Funktion mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Zeichen - Weltorganisation für geistiges Eigentum BGBl. Nr. 304/1970 14.10.1970 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. September 1970 betreffend Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum StF: BGBl. Nr. 304/1970
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind: /Dokumente/Bundesnormen/NOR12028504/image001.jpg /Dokumente/Bundesnormen/NOR12028504/image002.jpg
KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz