Deregulierung, aber richtig

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Emblem - OPEC

· K · BGBl. Nr. 203/1970 · in Kraft seit 1970-07-18

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1970 stützt sich auf das Markenschutzgesetz 1953 (§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. c), das durch das Markenschutzgesetz 1970 vollständig abgelöst wurde. Der Schutz des OPEC-Emblems wird heute durch aktuelle markenrechtliche Regelungen und internationale Abkommen sichergestellt. Die Kundmachung hat ihre eigenständige Rechtsgrundlage verloren und ist obsolet.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Emblem - OPEC BGBl. Nr. 203/1970 18.07.1970 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1970 betreffend das Emblem der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) StF: BGBl. Nr. 203/1970

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 79/1969, wird kundgemacht, daß das in der Anlage abgebildete Emblem der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz