Deregulierung, aber richtig

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Zeichen des Bureau International des Expositions

· K · BGBl. Nr. 143/1970 · in Kraft seit 1970-05-21

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1970 basiert auf dem seither aufgehobenen Markenschutzgesetz 1953 und hat damit ihre Rechtsgrundlage verloren. Das Markenschutzgesetz 1970 sowie internationale Abkommen decken den Schutz von Zeichen zwischenstaatlicher Organisationen ohnehin ab. Die Kundmachung hat keine eigenständige Funktion mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. April 1970, betreffend ein Zeichen des Bureau International des Expositions StF: BGBl. Nr. 143/1970 e-rk3 Gewerblicher Rechtsschutz, Warenzeichen, Warenschutz, Erfinder, Erfindung, Urheber 16.06.2021 10002167 NOR11002190 N2197010415G

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 79/1969, wird kundgemacht, daß das in der Anlage abgebildete Zeichen des Bureau International des Expositions von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist. Die Farbe des Zeichens ist dunkelblau auf weißem Hintergrund. Anstatt Markenschutzgesetz 1953 nunmehr Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260/1970. 16.06.2021 10002167 NOR12028495 N2197010416G

KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz