Deregulierung, aber richtig

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Zeichen - Afrikanisch-Madegassisches Amt des gewerblichen Eigentums

· K · BGBl. Nr. 120/1970 · in Kraft seit 1970-04-11

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1970 stützt sich auf das Markenschutzgesetz 1953 (§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. c), das durch das Markenschutzgesetz 1970 ersetzt wurde. Damit hat die Kundmachung ihre rechtliche Grundlage verloren. Der Schutz von Zeichen internationaler Organisationen ist heute durch das Markenschutzgesetz 1970 und internationale Abkommen abgedeckt, sodass diese Bekanntmachung keine eigenständige operative Wirkung mehr hat.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zeichen - Afrikanisch-Madegassisches Amt des gewerblichen Eigentums BGBl. Nr. 120/1970 11.04.1970 Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. März 1970, betreffend Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des gewerblichen Eigentums StF: BGBl. Nr. 120/1970

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende Zeichen des Afrikanisch-Madegassischen Amtes des gewerblichen Eigentums von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind:

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz