Deregulierung, aber richtig

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Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern

· K · BGBl. Nr. 118/1970 · in Kraft seit 1970-04-11

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung schützt die Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern (ELDO) vor Markeneintragung. ELDO wurde jedoch 1975 aufgelöst und ging in der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) auf. Eine Organisation, die seit über 50 Jahren nicht mehr existiert, hat keine schützenswerten amtlichen Zeichen mehr. Die Schutzwirkung dieser Kundmachung ist gegenstandslos und die gesamte Regelung sollte ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. März 1970, betreffend Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern StF: BGBl. Nr. 118/1970 e-rk3 Gewerblicher Rechtsschutz, Warenzeichen, Warenschutz, Erfinder, Erfindung, Urheber 16.06.2021 10002164 NOR11002187 N2197010407G

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969, BGBl. Nr. 79, wird kundgemacht, daß folgende Zeichen der Europäischen Organisation zur Schaffung von Satellitenträgern von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind: Anstatt Markenschutzgesetz 1953 nunmehr Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260/1970. 16.06.2021 10002164 NOR12028490 N2197010408G

KI-Analyse · 2026-07-15 · 3 §§ im Datensatz