Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 369/1969 · in Kraft seit 1969-11-12
29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung notifiziert die Ausdehnung des Geltungsbereichs desselben Haager Unterhaltsstatutübereinkommens von 1956 auf das gesamte Hoheitsgebiet Portugals. Es handelt sich um eine rein historische Geltungsbereichserweiterung aus 1969. Da Portugal EU-Mitglied ist, gilt seit 2011 ausschließlich die EU-Unterhaltsverordnung (EG) Nr. 4/2009; diese spezifische Geltungsbereichskundmachung hat keinerlei eigenständigen Rechtsgehalt mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl. Nr. 369/1969 12.11.1969 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 24. Oktober 1969 betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht auf das gesamte Hoheitsgebiet der Portugiesischen Republik StF: BGBl. Nr. 369/1969
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Portugal beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 62/1969), welches seit 3. Feber 1969 für das Mutterland in Kraft steht, auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet auszudehnen. Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Artikel 9 dritter Absatz des Übereinkommens am 3. September 1969 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-28 · 2 §§ im Datensatz