Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 27/1968 · in Kraft seit 2025-11-19
29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung) · Gesamte Fassung im RIS ↗
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