Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 190/1967 · in Kraft seit 1967-06-22
29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1967 meldet lediglich, dass Frankreich den territorialen Geltungsbereich eines Haager Übereinkommens von 1961 über das auf Kindesunterhaltsansprüche anzuwendende Recht ausgedehnt hat. Sie hat keine eigenständige normative Wirkung. Das zugrundeliegende Haager Übereinkommen ist durch neuere EU-Instrumente und das Haager Protokoll von 2007 weitgehend überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Französische Regierung beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 38/1965), welches seit 1. Juli 1963 für das Mutterland in Kraft steht (BGBl. Nr. 152/1963) auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet der Französischen Republik auszudehnen. Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens am 1. Dezember 1966 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz