Hoheitszeichen - Kanada
· K · BGBl. Nr. 148/1967 · in Kraft seit 1967-05-13
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1967 verweist auf das Markenschutzgesetz 1953, das seit Jahrzehnten durch das Markenschutzgesetz 1970 ersetzt wurde. Sie teilt lediglich mit, dass zwei kanadische Hoheitszeichen in Österreich markenschutzrechtlich erfasst sind – ein rein formeller Hinweis ohne eigenständigen Regelungsinhalt. Der Schutz staatlicher Embleme ergibt sich heute aus dem geltenden Markenschutzgesetz und internationalen Abkommen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf zwei kanadische Hoheitszeichen Anwendung findet. Diese Hoheitszeichen sind
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz