Deregulierung, aber richtig

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Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Brasilien)

· Vertrag – Brasilien · BGBl. Nr. 82/1966 · in Kraft seit 1966-06-18

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel aus 1966 sollte sicherstellen, dass Österreich und Brasilien gegenseitig die jeweils längere Urheberrechtsschutzfrist anwenden. Inzwischen gilt in der EU einheitlich eine Schutzfrist von 70 Jahren (RL 2006/116/EG), und Brasilien hat seine nationale Schutzfrist ebenfalls auf 70 Jahre angehoben – der ursprüngliche Zweck dieser Vereinbarung ist vollständig obsolet geworden. Das Dokument kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT RIO DE JANEIRO Zl. 9179-A/65 Rio de Janeiro, am 21. Dezember 1965 Herr Staatsminister! Im Hinblick darauf, daß die österreichische Gesetzgebung für Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste eine Schutzfrist von 50 Jahren und für Filmwerke eine Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers festsetzt, wobei diese Fristen durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1953 um sieben Jahre für Werke verlängert werden, deren Schutz bereits vor dem 1. Jänner 1949 entstanden und am 14. Oktober 1953, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes, noch nicht abgelaufen war; Im Hinblick darauf, daß die brasilianische Gesetzgebung für Werke der Literatur und der Kunst eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Tode des Urhebers vorsieht; Im Hinblick auf die Vereinbarung der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst, welche sowohl Österreich als auch Brasilien unterzeichnet haben; Und in der Absicht, bezüglich der Dauer der Fristen, innerhalb welcher die Urheberrechte durch die beiden internen Gesetzgebungen garantiert werden sollen, die Reziprozität zu wahren und im Einklang mit den von den beiden Staaten übernommenen i

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz