Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit - Vereinbarung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 19/1965 · in Kraft seit 1965-01-25
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Vereinbarung ergänzt das Europäische Schiedsgerichtsabkommen von 1961 und vereinfacht die Bestimmung von Schiedsrichtern, wenn sich Parteien nicht einigen können. Sie ermöglicht schnellere und kostengünstigere private Streitbeilegung im internationalen Handel und stärkt die Vertragsfreiheit. Das Abkommen ist weiterhin praktisch relevant und sollte beibehalten werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 Für die Beziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Sitz in den Vertragsstaaten dieser Vereinbarung haben, werden die Absätze 2 bis 7 des Artikels IV des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, das am 21. April 1961 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist, durch die folgende Vorschrift ersetzt: "Enthält die Schiedsvereinbarung keine Angaben über die Gesamtheit oder einen Teil der in Artikel IV Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit bezeichneten Maßnahmen, so werden die bei der Bildung oder der Tätigkeit des Schiedsgerichts etwa entstehenden Schwierigkeiten auf Antrag einer Partei durch das zuständige staatliche Gericht behoben."
Art. 4 ↗ RIS
ARTIKEL 4 Das Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist für jeden Staat, der sie gemäß Artikel 2 und 3 ratifiziert, annimmt oder ihr beitritt, von dem Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit abhängig.
Art. 5 ↗ RIS
ARTIKEL 5 Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch eine an den Generalsekretär des Europarates gerichtete Notifikation für sich selbst kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate, nachdem die Notifikation dem Generalsekretär des Europarates zugegangen ist, wirksam.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 7 §§ im Datensatz