Deregulierung, aber richtig

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Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 98/1963 · in Kraft seit 1963-05-04

29/02 Internationales Privatrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1963 gibt lediglich bekannt, dass die Niederlande das Haager Unterhaltsstatutübereinkommen von 1961 ratifiziert haben. Es handelt sich um einen historischen Bekanntmachungsakt ohne eigenständigen normativen Gehalt; operative Rechtswirkungen bestehen heute nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl. Nr. 98/1963 04.05.1963 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. April 1963, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch die Niederlande. StF: BGBl. Nr. 98/1963

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, von den Niederlanden ratifiziert worden. Das Übereinkommen ist für die Niederlande am 14. Dezember 1962 in Kraft getreten. Die Regierung der Niederlande hat erklärt, der in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck "Mutterland" bedeute, soweit es die Niederlande betrifft, "europäisches Gebiet".

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz