Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 115/1961 · in Kraft seit 1991-09-08

29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abkommen ist eine dokumentarische Kopie des alten Jugoslawien-Vertrags, die 1997 für Nordmazedonien weiterangewendet wurde. Da Nordmazedonien dem New Yorker Übereinkommen beigetreten ist, regelt dieses die Vollstreckung von Handelsschiedssprüchen bereits vollständig und weltweit anerkannt. Das bilaterale Abkommen ist überflüssig und kann gestrichen werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen. StF: BGBl. Nr. 115/1961 (NR: GP IX RV 288 AB 314 S. 50. BR: S. 170.) BGBl. III Nr. 92/1997 Deutsch, Serbokroatisch Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen, welches also lautet: ... die verfassungmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesm

Art. 8 ↗ RIS

Artikel 8 Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt. 28.02.2019 10002022 NOR12026825 N2196146794L

KI-Analyse · 2026-07-15 · 11 §§ im Datensatz