Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 115/1961 · in Kraft seit 1993-11-01

29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abkommen mit dem einstigen Jugoslawien – heute für Slowenien gültig – regelt die gegenseitige Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen. Österreich und Slowenien sind beide dem New Yorker Übereinkommen von 1958 beigetreten, das denselben Bereich umfassend und weltweit anerkannt abdeckt. Das bilaterale Abkommen bringt keinen Mehrwert mehr und kann aufgekündigt werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

StF: BGBl. Nr. 115/1961 (NR: GP IX RV 288 AB 314 S. 50. BR: S. 170.) BGBl. Nr. 714/1993 (NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570) Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen, welches also lautet: ... die verfassungmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 1. März 1961. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 17. März 1961. Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind über die gege

Art. 8 ↗ RIS

Artikel 8 Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 11 §§ im Datensatz