Deregulierung, aber richtig

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Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO

· V · BGBl. Nr. 48/1961 · in Kraft seit 1961-06-10

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft (Stockholmer Fassung) und Art. 7 Abs. 1 lit. i der EU-Verordnung 2017/1001 schließen Zeichen internationaler Organisationen bereits von der Markeneintragung aus.

Begründung

Diese Verordnung aus 1961 schließt das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Markeneintragung aus, gestützt auf das Markenschutzgesetz 1953. Das Markenschutzgesetz 1953 gilt nicht mehr, und die Schutzpflicht für Zeichen internationaler Organisationen ergibt sich heute unmittelbar aus dem europäischen Markenrecht und der Pariser Verbandsübereinkunft. Die Verordnung ist damit doppelt überflüssig.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO BGBl. Nr. 48/1961 10.06.1961 Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Feber 1961, womit das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen wird. StF: BGBl. Nr. 48/1961

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird das in der Anlage abgebildete Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 4 §§ im Datensatz