Registrierungen beim Urheberrechtsbüro der USA
· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 188/1960 · in Kraft seit 1960-10-05
29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel ermöglichte österreichischen Autoren eine Übergangsfrist zur nachträglichen Registrierung von Werken beim US-Urheberrechtsbüro – die Frist lief am 14. Juni 1961 ab. Das Abkommen hat seit über 60 Jahren keinerlei operative Wirkung mehr und regelt einen vollständig abgeschlossenen historischen Vorgang. Es sollte als gegenstandslos aus dem Bundesrechtskatalog gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Registrierungen beim Urheberrechtsbüro der USA BGBl. Nr. 188/1960 05.10.1960 Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die nachträgliche Zulassung von Registrierungen beim Urheberrechtsbüro der Vereinigten Staaten von Amerika. StF: BGBl. Nr. 188/1960 Die in der Note der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika festgesetzte Frist läuft am 14. Juni 1961 ab.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT WASHINGTON Washington, 15. Juni 1960 Herr Staatssekretär! Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Aufmerksamkeit der Österreichischen Bundesregierung auf Paragraph (b), Abschnitt 9 des Titels 17 des Gesetzbuches der Vereinigten Staaten, das durch das am 30. Juli 1947 vom Kongreß angenommene Gesetz (61 Stat. 652) kodifiziert und in Kraft gesetzt worden ist, gelenkt worden ist; dieser Paragraph setzt fest, daß auf Grundlage der Gegenseitigkeit der Zeitraum für die Erfüllung der Bedingungen und Förmlichkeiten, die das Urheberrecht der Vereinigten Staaten vorschreibt, verlängert wird für den Fall, daß Urheber, Inhaber von Urheberrechten oder Eigentümer von Werken, die erstmals außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika hergestellt oder veröffentlicht worden sind, zeitweilig nicht imstande waren oder nicht imstande gewesen sein könnten, diese Bedingungen und Förmlichkeiten zu erfüllen, weil die Möglichkeiten, die für ihre Erfüllung notwendig sind, beseitigt oder aufgehoben waren. Meine Regierung hat mich ersucht, Sie davon zu benachrichtigen, daß infolge der Umstände, die der zweite Weltkrieg zufolge hatte, österreichischen Urhebern, Inhabe
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz