Deregulierung, aber richtig

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Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 108/1957 · in Kraft seit 1957-07-02

29/06 Urheberrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
58Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Welturheberrechtsabkommen (Genfer Fassung 1952, BGBl. Nr. 108/1957) ist ein multilaterales Übereinkommen, das in der Praxis durch die Berner Übereinkunft und das TRIPS-Abkommen weitgehend verdrängt wird. Es bleibt relevant für die wenigen Staaten, die dem WUA beigetreten sind, aber nicht der Berner Übereinkunft. Eine unilaterale Kündigung durch Österreich wäre völkerrechtlich problematisch und würde keinen nennenswerten Freiheitsgewinn bringen; der Status quo ist beizubehalten.

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