Deregulierung, aber richtig

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Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung)

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 39/1950 · in Kraft seit 1950-02-05

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1950 verzeichnete lediglich, dass Portugal und die Kolonie Singapur der Londoner Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft beigetreten sind. Diese Vertragsversion ist durch die Stockholmer Fassung ersetzt worden; die Mitgliedschaftsverhältnisse werden seither im Rahmen des aktuellen Abkommens geführt. Die Kundmachung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt mehr und ist reine historische Information.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung) BGBl. Nr. 39/1950 05.02.1950 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Dezember 1949, betreffend den Beitritt Portugals zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, beide in der Londoner Fassung 1934, sowie den Beitritt der Kolonie Singapur zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung 1934. StF: BGBl. Nr. 39/1950

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 7. Oktober 1949 ist Portugal dem Pariser Unionsvertrag vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911, im Haag am 6. November 1925 und in London am 2. Juni 1934 (B. G. Bl. Nr. 7/1948) und zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911, im Haag am 6. November 1925 und in London am 2. Juni 1934 (B. G. Bl. Nr. 8/1948), beigetreten. Dieser Beitritt bezieht sich nicht auf die portugiesischen Kolonien, sondern lediglich auf das Mutterland, zu dem auch die Insel Madeira sowie die Azoren gehören. Gemäß Artikel 16bis des Pariser Unionsvertrages sowie gemäß Artikel 11 des Madrider Abkommens ist dieser Beitritt am 7. November 1949 in Kraft getreten. Nach einer Mitteilung der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. Oktober 1949 hat die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland den Beitritt der Kolonie Singapur zum Pariser Unionsvertrag vom 20. Mä

KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz