Ausführung des Gesetzes über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes
· BG · BGBl. Nr. 85/1947 · in Kraft seit 1947-05-29
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Ein Ausführungsgesetz von 1947 zu einem Gesetz von 1945 (Nachkriegs-Erbrecht). Die Überleitung ist erledigt; überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — I. Allgemeine Bestimmungen. ↗ RIS
I. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 19. September 1945, St. G. Bl. Nr. 174, über die Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes treten gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Wirksamkeit. Der Zeitpunkt der Aufhebung der (reichsdeutschen) Vorschriften über das Erbhof- und Landbewirtschaftungsrecht sollte gemäß § 3 StGBl. Nr. 174/1945 noch durch ein besonderes Gesetz festgelegt werden. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden BG (29. 5. 1947) wurden die genannten reichsdeutschen Vorschriften endgültig außer Kraft gesetzt. StGBl. Nr. 174/1945, Anerbenrecht, Höferecht 13.06.2023 10001891 NOR12025035 N2194710731T
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-06 · 32 §§ im Datensatz