Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz
1. DVOEheG · BG · dRGBl. I S 923/1938 · in Kraft seit 1938-08-01
20/02 Familienrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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4Freiheitsgewinn
35%Konfidenz
Begründung
Die Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz stammt aus 1938/1945. Vieles ist durch modernes Eherecht überholt. Empfehlung: prüfen, modernisieren und konsolidieren.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 13 — II. Weitere Durchführungsbestimmungen ↗ RIS
II. Weitere Durchführungsbestimmungen § 13 Wiederholung der Eheschließung Das Verbot der Doppelehe (§ 8 des Ehegesetzes) steht einer Wiederholung der Eheschließung nicht entgegen, wenn die Ehegatten Zweifel an der Gültigkeit oder an dem Fortbestand ihrer Ehe hegen.
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 21 §§ im Datensatz