Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 347/1935 · in Kraft seit 1935-09-09
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus dem Jahr 1935 verzeichnet Kanadas Beitritt zum oesterreichisch-britischen Rechtshilfeabkommen als britisches Dominion. Kanada ist seit Jahrzehnten ein souveraener Staat mit eigenen internationalen Abkommen, insbesondere den Haager Uebereinkommen. Die Kundmachung ist vollstaendig ueberholt und sollte ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen BGBl. Nr. 347/1935 09.09.1935 Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens auf Kanada. StF: BGBl. Nr. 347/1935
Art. 1 ↗ RIS
Gemäß Artikel 15, lit. a, des im Bundesgesetzblatt unter Nr. 45 aus 1932 kundgemachten Österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931 ist Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen überseeischen Länder, Kaiser von Indien, mit Erklärung des britischen Gesandten in Wien am 1. Juli 1935 diesem Abkommen für Kanada beigetreten. Dieser Beitritt tritt gemäß Artikel 15, lit. a, des Abkommens mit 1. August 1935 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 2 §§ im Datensatz