Deregulierung, aber richtig

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Liegenschaftsteilungsgesetz

LiegTeilG · BG · BGBl. Nr. 3/1930 · in Kraft seit 1930-04-07

20/11 Grundbuch · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Liegenschaftsteilungsgesetz regelt grundbücherliche Teilungen und Abschreibungen. Funktionales Grundbuchrecht. Bleibt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 2 — (Anm.: Zu § 13, BGBl. Nr. 3/1930) ↗ RIS

Artikel II. (Anm.: Zu § 13, BGBl. Nr. 3/1930) Bei der Anwendung des § 13 Abs. 5 lit. c des Liegenschaftteilungsgesetzes sind lastenfreie Abschreibungen von einem belasteten Grundbuchskörper, die vor dem Wirksamwerden dieses Bundesgesetzes vorgenommen worden sind, solchen auf Grund des § 13 Abs. 5 lit. c des Liegenschaftsteilungesgesetzes in seiner nunmehrigen Fassung gleichzuhalten.

KI-Analyse · 2026-06-06 · 43 §§ im Datensatz